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Anpassungsmaßnahme HOGA |
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Anpassungsmaßnahme Hotel- und
Gaststättengewerbe (HoGa) „Rock the
Kitchen“ Ausgangssituation
Die moderne Industrie- und
Dienstleistungs-gesellschaft ist geprägt vom Wandel des Arbeitsmarktes.
Berufliche Anforderungen ändern sich, ganze Berufszweige verlieren an
Bedeutung oder sterben aus. Infor-mationen und Fertigkeiten haben eine immer
kürzere Halbwertzeit. Vor
diesem Hinter-grund erhält die berufliche Weiterbildung Erwachsener einen
hohen Stellenwert, da sie neue Wege und Perspektiven eröffnet. An dieser Stelle setzt diese Anpassungs-maßnahme in den
Berufsfeldern Koch/Köchin bzw. Restaurantfachmann/Restaurantfach-frau an. Vor
allem im Gaststättengewerbe werden qualifizierte Kräfte selbst in Phasen
schwacher Konjunktur gesucht. Ziel
Diese Maßnahme hat das Ziel, berufs-praktische
Fertigkeiten in den Bereichen Koch/Köchin bzw. Restaurantfachmann/ Restaurantfachfrau
zu vermitteln. Zusätzlich findet ein intensives Bewerbercoaching statt.
Langfristig soll den Teilnehmern somit die Grundlage geschaffen werden, ein
sozial-versicherungspflichtiges Beschäftigungs- verhältnis aufnehmen zu können. Inhalte Die Anpassungsmaßnahme gliedert sich in zwei Module: Teil I. Berufliche Grundbildung (für beide Berufsbilder) ·
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ·
Hygieneschulung ·
Warenwirtschaft Teil II: Berufliche Weiterbildung Koch/Köchin
bzw. Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau Service ·
Thekenbereich ·
Umgang mit dem Gast ·
Servicebereich ·
Beratung und Verkauf Küchenbereich
·
Einsatz und Pflege von Geräten, Maschinen,
Gebrauchsgütern ·
Arbeitsplanung ·
arbeits- und küchentechnische Verfahren (z. B.
Garmethoden) ·
Speisenzubereitung und Anrichten Zugangsvoraussetzungen Die Maßnahme steht allen
Arbeitssuchenden offen, die eine Festanstellung im Hotel- und
Gaststättengewerbe anstreben und für eine Umschulung nicht oder noch nicht in
Frage kommen. Voraussetzungen hierfür sind grundsätzlich ausreichende
Deutschkennt-nisse, Flexibilität (Wochenendarbeit) und gesundheitliche
Eignung. Regelungen des SGBII bzw. SGBIII finden Anwendung. Praktikum Während der Anpassungsmaßnahme wird ein individuell
organisiertes betriebliches Prak-tikum von maximal 2 Wochen in ausge-wählten
Gastronomiebetrieben absolviert. Die Teilnehmer sollen ihre bisher
er-worbenen Fertigkeiten und Kenntnisse anhand praktischer Problemstellungen
an-wenden und vertiefen sowie berufliche Erfahrung sammeln.
Außerdem bekommen die Teilnehmer die Möglichkeit, sich potentiellen Arbeitgebern
schon im Vorfeld präsentieren zu können. Specials Die Anpassungsmaßnahme ist
angelehnt an das Modell „Fifteen“ des englischen Spitzenkochs
Jamie Oliver. Sie findet nicht wie üblich in einer Lehrküche statt, sondern
unter realistischen Bedingungen und die Teilnehmer sind gemeinsam mit ihren
Anleitern für das Restaurant
verantwortlich. Abschluss: Iwd Teilnahmezertifikat Qualifiziertes Zeugnis
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